Preise

Finanzbuchhaltung*

  • Mindestgebühr 50,- Euro zzgl. USt, je
    Abrechnungszeitrum (bis Jahresumsatz ohne UST von 20.000€)
  • Darüber hinaus berechnen wir nach der Gebührentabelle des
    b.b.h. (Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter)
  • Für Zusatzarbeiten durch eine nicht lückenlose Erfassung
    15,00 Euro (zzgl. USt) je angefangene Halbstunde

Eine gut vorbereitete Buchhaltung mit vollständigen
Belegen spart Zeit und Kosten!

Lohnabrechnung*

Erstellen von lfd. Lohnabrechnungen inkl. der Anfertigung der
Lohnsteueranmeldung und dazugehörige Meldungen (Sozialversicherung,
Berufsgenossenschaft), je Abrechnungszeitraum und je Arbeitnehmer

    • Arbeitnehmer 1-5: 13,00 Euro
    • Arbeitnehmer 6-10: 12,50 Euro
    • Arbeitnehmer 11-20: 11,50 Euro
    • Arbeitnehmer 21-40: 10,50 Euro
  • An- und Abmeldung Arbeitnehmer bei den Krankenkassen 10,00 Euro
  • Erstellung einer Arbeitsbescheinigung 7,00 Euro

Jahresabschluss

  • Die Erstellung der Gewinnermittlungen und Bilanzen ist
    den Steuerberatern vorbehalten. Die nötigen Abschlüsse
    und Erklärungen können sie von unserem Kooperationspartner (Steuerberaterin
    Dipl. Oec. Ute Hohaus, Kaiserdamm 110, 14057 Berlin) oder einem
    Vertreter frei nach Ihrer Wahl anfertigen lassen.

*(im Rahmen § 6 Ziff. 3 u.4 Steuerberatergesetz)

Lohn und Gehalt

Die Lohnbuchhaltung befasst sich mit der betrieblichen Abwicklung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen*.

Daneben obliegt ihr regelmäßig die Pflege von Personalstammdaten, die Führung der Jahreslohnkonten, die Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Meldeerfordernisse (DEÜV-Meldungen, Krankenkassen-Beitragsnachweise und die Lohnsteueranmeldung) sowie die Erstellung von Buchungsbelegen für die Finanzbuchhaltung.

Wir übernehmen für Sie die laufende Lohnabrechnung* dazu gehören die Erstellung der monatlichen Gehaltsabrechnungen Ihrer Mitarbeiter, die Beitragsnachweise für die Krankenkassen und die Lohnsteueranmeldung bei Ihrem Finanzamt.

Die Zahlungsliste und die Lohnabrechnungen für Ihre Mitarbeiter senden wir Ihnen bequem per E-Mail oder auf Wunsch auch per Post zu. Prüfungen von den Sozialversicherungsträgern werden zu Ihrer Entlastung in unserem Büro durchgeführt.

 

*Quelle Wikipedia

*(im Rahmen § 6 Ziff. 3 u.4 Steuerberatergesetz)