Preise

Finanzbuchhaltung*

  • Mindestgebühr 50,- Euro zzgl. USt, je
    Abrechnungszeitrum (bis Jahresumsatz ohne UST von 20.000€)
  • Darüber hinaus berechnen wir nach der Gebührentabelle des
    b.b.h. (Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter)
  • Für Zusatzarbeiten durch eine nicht lückenlose Erfassung
    15,00 Euro (zzgl. USt) je angefangene Halbstunde

Eine gut vorbereitete Buchhaltung mit vollständigen
Belegen spart Zeit und Kosten!

Lohnabrechnung*

Erstellen von lfd. Lohnabrechnungen inkl. der Anfertigung der
Lohnsteueranmeldung und dazugehörige Meldungen (Sozialversicherung,
Berufsgenossenschaft), je Abrechnungszeitraum und je Arbeitnehmer

    • Arbeitnehmer 1-5: 13,00 Euro
    • Arbeitnehmer 6-10: 12,50 Euro
    • Arbeitnehmer 11-20: 11,50 Euro
    • Arbeitnehmer 21-40: 10,50 Euro
  • An- und Abmeldung Arbeitnehmer bei den Krankenkassen 10,00 Euro
  • Erstellung einer Arbeitsbescheinigung 7,00 Euro

Jahresabschluss

  • Die Erstellung der Gewinnermittlungen und Bilanzen ist
    den Steuerberatern vorbehalten. Die nötigen Abschlüsse
    und Erklärungen können sie von unserem Kooperationspartner (Steuerberaterin
    Dipl. Oec. Ute Hohaus, Kaiserdamm 110, 14057 Berlin) oder einem
    Vertreter frei nach Ihrer Wahl anfertigen lassen.

*(im Rahmen § 6 Ziff. 3 u.4 Steuerberatergesetz)

Finanzbuchhaltung*

Die regelmäßige Aufzeichnung Ihrer Geschäftstätigkeiten sorgen dafür, dass Sie Ihr Unternehmen im Blick haben und immer genauestens über Ihre Kosten aber auch Ihren Erfolg – im Überblick haben.

Buchführung bezeichnet die in Zahlenwerten vorgenommene, lückenlose, zeitliche und sachlich geordnete Aufzeichnung aller Geschäftsvorgänge in einer Unternehmung aufgrund von Belegen. Sie ist das zahlenmäßige Spiegelbild einer Unternehmung und wichtige Informationsquelle für den Unternehmer und dient außerdem dazu, den gesetzlich fixierten Informationsanforderungen von Behörden nachzukommen.

Ersparen Sie sich den Aufwand und überlassen Sie die Buchhaltung den Experten. Somit haben sie mehr Zeit sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren. Für einen umfassenden Service unterstützen wir Sie in mehreren Bereichen der Buchhaltung.

 

*Quelle Wikipedia

*(im Rahmen § 6 Ziff. 3 u.4 Steuerberatergesetz)