Buchführungspflicht
Seit dem 17. April 2024 gelten für gewerbliche Unternehmer, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, höhere Schwellenwerte für die Bilanzierungspflicht gemäß § 141 Abs. 1 Satz 1 AO. Diese Unternehmer müssen nun eine Bilanz erstellen, wenn sie einen Jahresumsatz von mehr als 800.000 Euro oder einen Jahresgewinn von über 80.000 Euro erzielen.
Ausnahme für Einzelkaufleute:
Einzelkaufleute sind weiterhin von der Pflicht zur Buchführung und Inventarerstellung befreit, wenn sie an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren jeweils nicht mehr als 800.000 Euro Umsatzerlöse und 80.000 Euro Jahresüberschuss erreichen. Diese neuen Schwellenwerte gelten ab dem Geschäftsjahr 2024.
Kassenumrüstung: Bundesländer
Das Bundesministerium der Finanzen verlangt, dass Betriebe bis Ende September zertifizierte Sicherheitseinrichtungen in Ihre elektronische Kasse einbauen bzw. neue Kassen anschaffen. Damit soll Manipulationen an Ladenkassen vermieden werden. Aufgrund der Corona Pandemie und der Umstellung der Kassen auf die reduzierte Mehrwertsteuersätze können viele Betriebe diese Frist nicht einhalten. Des
halb gehen die Bundesländer eigene Wege und geben ihren Unternehmern mehr Zeit für die Kassenumrüstung – längstens bis 31 März 2021. Die Voraussetzungen sind allerdings je nach Bundesland unterschiedlich. Unternehmer sollten sich daher auf den jeweiligen Internetseiten ihres Landesfinanzministerium über die konkreten Details informieren.
Lohnfortzahlung für Eltern
Erwerbstätige Eltern, die aufgrund von Kita – und Schulschließungen ihre Kinder zu Hause betreuen müssen, leiden unter einer Doppelbelastung, weshalb die Bundesregierung in der Corona Pandemie zur Unterstützung die Lohnfortzahlung verlängert hat. Eltern die aufgrund der Corona Pandemie mit gleichzeitiger Kinderbetreuung und Berufsausübung unter einer Doppelbelastung leiden, erhalten weiterhin Unterstützung. Wie bereits geltenden Lohnfortzahlungen bei Kita – und Schulschließungen wird von 6 auf 10 Wochen verlängert. Der Anspruch setzt voraus, dass Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, behindert oder auf Hilfe angewiesen sind, mangels anderer zumutbarer Betreuungsmöglichkeiten von den Eltern selbst betreut werden. Ersetzt werden 67 % des Verdienstausfalls bei maximal 2.016 Euro monatlich.
Kurzarbeitergeld in der Corona-Kriese
Die Agentur für Arbeit zahlt das Kurzarbeitergeld als teilweisen Ersatz für den durch einen vorrübergehenden Arbeitsausfall entfallen Lohn: bei kinderlosen Beschäftigten 60% und bei Beschäftigten mit Kindern 67%. Bereits seit dem 16.03 2020 gelten erleichterte Zugangsbedingungen aufgrund der Corona Krise. Mit dem 22.04 2020 wurden weitere Regelungen beschlossen, wie die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes ab dem 4 bzw. 7 Monat auf 70/77 Prozent und 80/87 Prozent. Die Erhöhung gelten maximal bis 31.12 2020.
Zinslose Darlehen von Verwandten
Kostenlose Darlehen von Verwandten sind mit Vorsicht zu genießen, denn solche scheinbar zinslosen Darlehen können Steuernachzahlungen mit sich bringen. Dies ist auch der Fall, sofern nachträglich ein Zins vereinbart werden sollte, so der BFH. Die Finanzverwaltung unterstellt immer ein Verzinsung von 5,5%. So steht in der Bilanz das Darlehen nicht mit dem Rückzahlwert, sondern abzüglich Zinsen. Anzuraten ist daher immer zu einem Zins für das Darlehen und einer schriftlichen Vereinbarung. Sofern keine Vereinbarung dahingehend getroffen wurde, ist auch eine Steuerzahlung mit einem nachgereichten Dokument nicht mehr zu verhindert.
Erhöhung der Entfernungspauschale
Die Entfernungspauschale für Berufspendler soll ab 2021 auf 35 Cent ab dem 21 Kilometer erhöht werden. Damit soll die sich durch die CO2 Bepreisung ergebene Erhöhung der Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte teilweise ausgeglichen werden. Klargestellt wird, dass dies auch für Familienheimfahrten im Rahmen eines beruflichen veranlassten doppelten Haushaltsgeld. Die Regelungen gelten entsprechend bei der Ermittlung der nicht abziehbaren Aufwendungen für die Strecke des Steuerpflichtigen zwischen Wohnung und Betriebsstätte und für Familienfragen.
Kleinunternehmerregelung
Für Lieferungen und sonstige entgeltliche Leistung eines Kleinunternehmers im Inland wird die Umsatzsteuer nicht erhoben. Im Gegenzug sind Kleinunternehmer auch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Ab 01.01.2020 gilt: von der Kleinunternehmerregelung profitieren im Inland ansässige Unternehmer, deren Gesamtumsatz im vorangegangenen Jahr 22.000 Euro (zuvor 17.500 €) nicht überstiegen hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigt. Das heißt für den Veranlagungszeitraum 2020: Unternehmer, die in 2019 die Umsatzgrenze von 22.000 Euro nicht überschritten und deren Umsätze 2020 voraussichtlich 50.000 € nicht übersteigen, können mit der Bürokratie Entlastung starten. Die Umsatzgrenzen sind als brutto Grenzen zu verstehen. Sie umfassen also die Umsätze zuzüglich der darauf entfallenden Steuer. Entsprechend dürfen der Vorjahres Nettoumsatz bei ausschließlich dem Regelsteuersatz unterliegenden umsetzen nicht mehr als 18.487 Euro betragen. Für die Prüfung des Umsatzes ist der Zufluss entscheidend. Bestimmte umsatzsteuerfreie Umsätze, wie die aus Vermietung oder Heilbehandlungen, bleiben bei der Berechnung der Grenze außen vor. Unternehmer, die in 2019 bereits Kleinunternehmer sind und bislang auf Einhaltung von 17.500 € Grenze geachtet haben, verschafft die auf Anhebung auf 22.000 € ebenfalls etwas Puffer.
Entwurf des Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags beschlossen
Damit fällt von 2021 an der Zuschlag für 94% weg, die ihn heute zahlen. Für weitere 6,5% entfällt der Zuschlag zumindest in Teilen. Im Ergebnis werden 96,5% der heutigen Soli Zahler besser gestellt. Anhebung der Freigrenze bis zu der kein Solidaritätszuschlag anfällt, auf 16.956 € bzw. auf 33.912€ (Einzel-/ Zusammenveranlagung) der Steuerzahlung. Das hat zur Folge, dass eine Familie mit zwei Kindern bis zu einem brutto Jahreslohn von 151.990€ und Alleinstehende bis zu einem brutto Jahreslohn von 73.874 Euro keinen Solidaritätszuschlag mehr einrichten.
Kassenführung die Belegausgabepflicht
Ab dem ersten 01.01.2020 müssen diejenigen, die Aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle erfassen, den Beteiligten einen Beleg über diesen Vorgang ausstellen. Und zwar in “ unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang“ – also sofort und ohne dabei andere gesetzliche Vorschriften zu verletzen. Nur bei einem Verkauf von Waren an mehreren unbekannte Käufer können die Behörden den Verkäufer von einer Belegpflicht entwenden. Allerdings können Sie diese Entbindung auch jederzeit zurücknehmen.
Internet Marktplätze haften für Händler
Die neu Regelung ist es unter anderem, den Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel zu bekämpfen. Künftig haften deshalb Betreiber eines elektronischen Marktplatzes z.b. Amazon oder Ebay für nicht entrichtete Umsatzsteuer aus dem Handel auf ihren Plattformen. Hiervon können Sie sich befreien, wenn sie gewisse Aufzeichnungspflichten erfüllen oder Steuerung englische Händler von ihrem Onlinemarktplatz ausschließen. Vor allem in Drittländern ansässige Unternehmen führten häufig keine Steuer auf Umsätze ab, die sie aus Verkäufen in Deutschland erzielen, heißt es zur Begründung der verschärften Regelungen.
Kündigung einer Direktversicherung
Das BAG hat zu Kündigungsmöglichkeit einer Direktversicherung Stellung genommen. Der Arbeitnehmer hatte über den Arbeitgeber eine Direktversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossen. Diese wurde über Entgeltumwandlung durchgeführt. Wegen Geldbedarf wollte der Arbeitnehmer den Rückkaufswert der Direktversicherung mittels Kündigung erhalten. Nach der Entscheidung des Gerichts wird durch den Arbeitnehmer kein Anspruch gegen den Arbeitgeber begründet, den Versicherungsvertrag gegenüber der Versicherungsgesellschaft zu kündigen. Die gesetzliche Regelung dient dazu, den Lebensstandard des Arbeitnehmers im Alter zumindest zum Teil abzusichern. Eine Kündigung der Versicherung, um das angesparte Kapital für den Ausgleich von Schulden zu verwenden, entspricht nicht der Zweck Setzung des Gesetzgebers.
Reisevorleistungen aus der EU
Nach der aktuellen Entscheidung des BFH kann sich ein inländischer Reiseveranstalter hinsichtlich seiner von ihm für das Unternehmen bezogen Reisevorleistungen unmittelbar auf europäisches Recht über die Magerbesteuerung berufen. Sofern dieser die Reiseleistungen von einem im anderen EU Staat ansässigen Unternehmen bezieht, kann er damit nicht steuerbare Leistungen erreichen. Entgegen dem nationalen Recht schuldet er keine Steuer für die erbrachte Leistung, weil dieser im Inland nicht sind.
PKW: Anscheinsbeweis Privatnutzung
Durch ein aktuelles Urteil des Finanzgericht des Münster ist der Anscheinsbeweis der Privatnutzung auch bei Personengesellschaften erschüttert, wenn sich weitere Fahrzeuge im Privatvermögen der Gesellschafter befinden. Das Finanzamt setzt für den im Betriebsvermögen der Personengesellschaft befindlichen BMW einem privaten Nutzungsanteil mit der 1% Methode an. Im Einspruchsverfahren wurde argumentiert, dass im Privatvermögen der Gesellschafter ausreichend Fahrzeuge zur Verfügung stehen, die in Status und Gebrauchswert mit dem Betriebsvermögen vergleichbar waren. In der Entscheidung durch das Finanzgericht wurde die Aussage wiedergegeben, dass es grundsätzlich der Lebenserfahrung entspricht, Fahrzeuge wie den BMW privat zu nutzen. Im vorliegenden Fall könnte das Gericht jedoch davon ausgehen, dass das Fahrzeug tatsächlich nicht privat genutzt wurde. Es standen ausreichend Alternativen in dem Gesellschafter sowie dessen Familienmitglieder zur Privatnutzung zur Verfügung.
Jobcenter: Unterlagen von Selbstständigen
Nach dem aktuellen Urteil des FG Sachsen darf das Jobcenter keine überzogenen Anforderungen bei der Vorlage von Unterlagen eines selbständigen auf Stockers an den Tag legen. Der Kläger hatte als Aufstocker Leistungen nach SGB II in (Hartz4) als selbständiger Bauingenieur wegen geringen Einkommen bezogen. Die eingereichten Originalbelege können nicht berücksichtigt werden. Im Widerspruchsverfahren wurde die Vorlage entsprechend Nachweise als unzulässig zurückgewiesen. Das Sozialgericht entschied dagegen dass vorzulegenden Unterlagen zum einen nicht im überzogenen Sinne erfolgen können und zum anderen, dass auch im Widerspruchsverfahren noch Unterlagen nachgereicht werden dürfen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Eindeutige Identifizierung der Leistung
ein Vorsteuerabzug kann nur dann vorgenommen werden, wenn die Leistung eineindeutig und leicht nachprüfbar aus der Beschreibung in der Rechnung hervorgeht. In zwei Verfahren hat das hessische Finanzgericht betont, dass dies auch bei Kleinbeträgen gilt. In den Urteilen ging es um massenhaften Handel von Kleidungsstücken um Modeschmuck, die im einstelligen Eurobereich vom Großhändler eingekauft wurden. In den Rechnungen wurde nur die Gattung (z. B. Blusen) angegeben und die Stückzahl. Das Argument, dass im Niedrigpreissegment eine Vereinfachung gelten müsste, hat das Finanzgericht nicht zugelassen. Nun ist Revision beim BFH dazu anhängig
Urlaub ansammeln und übertragen
Der EuGH stellt fest, dass Zweck des Urlaubsanspruchs die Erholung des Arbeitnehmers ist. Dieses Recht wäre nicht gewährleistet, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nur unbezahlten Erholungsurlaub gewährt. Das Unionsrecht verbietet es, ein Arbeitnehmer zu verpflichten, Urlaub zu nehmen, ehe er feststellen kann, ob er für diesen Anspruch auf Bezahlung hat. Ein Arbeitnehmer muss die Möglichkeit haben, nicht ausgeübte Ansprüche auf bezahlten Urlaub des Jahres zu übertragen und anzusammeln, wenn der Arbeitgeber ihn nicht die Möglichkeit versetzt, seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub auszuüben.
Mindestlohn bei Studenten
Die Minijob-Zentrale weist aktuell darauf hin, dass Studenten grundsätzlich Anspruch auf den Mindestlohn haben. Dies gilt bei der Beschäftigung in Minijob genauso wie bei kurzfristigen Beschäftigungen oder regulären Jobs. Auch Werkstudenten stehen in einem Arbeitsverhältnis und haben deshalb Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro. Bei den in vielen Studiengängen vorgeschriebenen Praktika gibt es jedoch Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn.
Umsatzsteuererklärung: Frist für die Abgabe
Durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens wurden die Abgabefristen für Steuererklärungen verlängert. Die neuen Fristen gelten aber erstmals für die Umsatzsteuererklärung 2018, die dann regelmäßig bis zum 31.7.2019 zu übermitteln ist, bzw. bei Anfertigung durch einen Steuerberater bis zum 31.12.2019 (§ 149 Abs. 3 AO).
Für die Umsatzsteuererklärung 2017 hat man daher grundsätzlich (nur) bis zum 31.5.2018 Zeit (in Bundesländern, in denen der 31.5.2018 ein Feiertag ist, bis zum 1.6.2018). Wird die Steuererklärung durch einen Steuerberater erstellt, verlängert sich die Frist regelmäßig bis zum Jahresende 2018.
GWG Ober- u. Untergrenze
Neue GWG Obergrenze
Statt bisher 410 € werden künftig 800 € festgelegt. Bis zu diesem Grenzwert kann eine Sofortabschreibung als Wahlrecht erfolgen. Die Abschreibung über Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes ist weiterhin möglich. Auch die wahlweise Behandlung als Sammelposten poolabschreibung ist gegeben, wobei das freie eingeschränkte Wahlrecht weiterhin Bedeutung findet. Wird nur ein Wirtschaftsgut in der poolabschreibung berücksichtigt, kann für weitere Wirtschaftsgüter das Wahlrecht zur Sofortabschreibung nicht mehr in Anwendung gebracht werden.
Neue GWG Untergrenze
Statt bisher 150 € werden künftig 250 € als Untergrenze für die GWG Regelungen bestimmt. Das bedeutet dass bei der Überschreitung des Grenzwertes eine Erfassung in einem laufend zu führenden Verzeichnis zu erfolgen hat. Der Wert bestimmt damit die Aufzeichnungspflicht für geringwertige Wirtschaftsgüter. Wird der Wert nicht überschritten, kann auch sofort Aufwand gebucht werden. Andernfalls muss die Entscheidung zur Sofortabschreibung, Sammelposten oder Abschreibung über die Nutzungsdauer erst nach Erfassung in einem Verzeichnis getroffen werden.
Anpassung der poolabschreibung
Der untere Grenzwert der Erfassung im Sammelposten wurde entsprechend angepasst, so dass das Wahlrecht zur gleichmäßigen Verteilung auf 5 Jahre von mehr als wenn er 50 € bis 1000 € möglich ist. Der obere Grenzwert wurde bisher noch nicht vom Gesetzgeber weiterentwickelt
Sozialversicherung: Lkw-Fahrer nicht selbständig
Der Lkw-Fahrer, der bei seiner Tätigkeit keinen eigenen LKW nutzt, ist in der Regel als abhängig beschäftigt einzustufen. Die Rentenversicherung stellte eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung fest. Das Gericht hat die Klage abgewiesen, da der Kläger abhängig beschäftigt war. Das massgebende Kriterium war im Urteils Fall, dass der Kläger keinen eigenen LKW genutzt hatte. Damit liegt keine eigene Betriebsmittel vor und es wurden keine eigenes Unternehmerrisiko getragen. Ein Unternehmer müsste neben dem Einsatz seiner Arbeitskraft auch einen nennenswerten Einsatz an Sachmittel vorweisen können.
Mehrwertsteuer auf Abwasser und Abfall
Ab 2021 spätestens sollten die Gebühren auf Abfall und Abwasser grundsätzlich mit Umsatzsteuer belastet werden. Aufgrund auftretender Wettbewerbsverzerrungen im Vergleich mit privaten Anbietern wurden jedoch aktuell beschlossen, dass es zur zusätzlichen Belastung mit Umsatzsteuer doch nicht kommen wird. Mit der aktuellen Entscheidung aus Berlin wird bundesweit sichergestellt, dass kosten für Abwasser und Müllentsorgung bezahlbar bleiben
Verlustabzug bei Anteilsverkauf
Die gesetzliche Regelung, wonach der Verlustvortrag zum Teil (mehr als 25% Anteile) oder sogar (mehr als 50% Anteile) verloren geht, ist nach der aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes mit dem Grundsatz unvereinbar. Es fehlt ein sachlich einleuchtender Grund zur Ungleichbehandlung von Kapitalgesellschaften im Vergleich zu Einzelunternehmen. Der Gesetzgeber muss nun bis 31.12 2008 eine Neuregelung schaffen, die rückwirkend zur Anwendung kommen wird
Einladung von Geschäftsfreunden
Der BFH hat aktuell entschieden, dass die Bewirtung und Unterhaltung von Geschäftsfreunden im Rahmen eines Gartenfest nicht zwingend eine nicht abziehbare Betriebsausgabe sein muss. Das Abzugsverbot für Repräsentationsaufwendungen soll laut dem BFH grundsätzlich der Steuergerechtigkeit dienen. Im Urteilsfall hat eine Rechtsanwaltskanzlei sog. „Herrenabende“ mit bis zu 358 Gästen veranstaltet. Die Gesamtkosten mit ca. 20.000 EUR wurden vom zuständigen Finanzgericht wegen des Eventcharakters als nicht abziehbar beurteilt. Nach dem BFH muss sich aus einer Gesamtbeurteilung aber ergeben, ob es sich um überflüssige Aufwendungen für unangemessene Unterhaltungen oder Repräsentation handelt und hat deshalb zur weiteren Feststellung dem Fall an das Finanzgericht zurückverwiesen. Art und Durchführung der Gartenfeste müssen sich bei weiterer Prüfung von reinen Vergünstigung festen deutlich abheben, damit ein Betriebsausgabenabzug möglich ist.
Datenbanken als elektronische Dienstleistungen
Der BFH hat in einem aktuellen Urteil den Begriff der elektronischen Dienstleistung aktuell definiert und festgestellt, dass dies Leistungen sind, die ohne Informationstechnologien nicht funktionieren könnten. Außerdem muss eine minimale menschliche Beteiligungen an Dienstleistungen vorliegen und die Erbringen im wesentlichen automatisch ablaufen. Derartige Dienstleistungen werden über das Internet oder über ein ähnliches elektronisches Netzwerk erbraucht. Wenn ein Unternehmer über das Internet gegen Entgelt seine Mitglieder eine Datenbank zur Verfügung stellt, die mit einer automatischen Suchfunktion ausgestattet ist und nach bestimmten Suchkriterien den Kontakt zu anderen Mitgliedern herstellt (Partnervermittlung) sind die Voraussetzungen erfüllt. Ist der Anbieter dieser elektronischen Dienstleistung ein amerikanisches Unternehmen mit Sitz in Deutschland, liegt der Leistungsort bei inländischen Verbrauchern im Inland. Dies führt zur Registrierungspflicht des Unternehmens und die deutsche Mehrwertsteuer mit 19 Prozent ist zu entrichten.